Auf Grundlage der versiegelten Fläche und der aktuellen Gebühr wird die Höhe der Abschläge errechnet. Die künftigen Fälligkeitstermine werden einzeln für ein Jahr aufgeführt. Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, erfolgt die Abbuchung zu den Fälligkeitsterminen auf unsere Veranlassung. Andernfalls überweisen Sie die Abschläge bitte rechtzeitig zu den Fälligkeitsterminen unter Berücksichtigung der Bankbearbeitungszeit. Sollte sich etwas ändern, sind wir gerne bereit, künftige Abschläge entsprechend anzupassen. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall. Email-Adresse: kundenservice(at)stadtwerke-gg.de
In diesem Bereich finden Sie die Niederschlagswassergebühren (EUR/m2), den abgerechneten Zeitraum (01.01.-31.12.) sowie die zu Grunde liegende Fläche (m2).
Die Flächen zur Festsetzung der Gebühren wurden ab 1992 von der Stadt Groß-Gerau durch eine Selbsterklärung (SE) angegeben und zur Abrechnung verwendet.
Seit 2018 werden die versiegelten Flächen durch die Digitalisierung von Luftaufnahmen (GIS) berechnet und zugeordnet.
Der Rechnungsbetrag setzt sich aus der Gebühr (EUR/m2), der Fläche (m2), des Zeitraumes und der Umsatzsteuer zusammen. Die Niederschlagsgebühr ist Umsatzsteuerbefreit.