Auf Grundlage Ihres aktuellen Verbrauches und der aktuellen Preise wird die Höhe der nächsten Abschläge errechnet. Die künftigen Fälligkeitstermine werden einzeln für ein Jahr aufgeführt. Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, erfolgt die Abbuchung zu den Fälligkeitsterminen auf unsere Veranlassung. Andernfalls überweisen Sie die Abschläge bitte rechtzeitig zu den Fälligkeitsterminen unter Berücksichtigung der Bankbearbeitungszeit. Sollte sich Ihr Verbrauch im Laufe des Jahres wesentlich ändern, sind wir gern bereit, künftige Abschläge entsprechend anzupassen. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall. Email-Adresse: info@stadtwerke-gg.de.
In diesem Bereich finden Sie alle notwendigen Informationen zur Verbrauchsfeststellung und Preisbewertung beim Trinkwasser. Im ersten Teil werden die Zählerstände zu Beginn und Ende der Abrechnungsperiode gegenübergestellt. Wenn im Laufe des Abrechnungszeitraums eine Zählerwechslung stattgefunden hat, wird dies durch zwei Blöcke mit verschiedenen Zählernummern dargestellt. Die Zählernummer finden Sie an Ihrem Trinkwasserzähler wieder. Der Zählerstand zur Turnusablesung kann auch durch Selbstablesung oder Schätzung (wenn eine Selbstablesung nicht möglich ist) ermittelt sein. Die Differenz der Zählerstände entspricht dem abzurechnenden Verbrauch in m3, zzgl. der Grundgebühr.
In diesem Bereich finden Sie alle notwendigen Informationen zur Verbrauchsfeststellung und Preisbewertung ihres Abwassers. Die Zählerstände entsprechen den Zählerständen ihres Trinkwasserverbrauchs. Siehe Punkt 7.
Die Differenz der Zählerstände entspricht dem abzurechnenden Verbrauch in m3.
Hier finden Sie die Zwischenrechnung für das Trinkwasser bzw. Abwasser.
Klicken Sie auf eines der numerierten Symbole in der Rechnung oder direkt in der Seitenleiste auf den Punkt, zu dem Sie Hilfe benötigen.